SÜDKURIER 06.02.2019: Bürgerentscheid sehr wahrscheinlich …

Der SÜDKURIER berichtete in seiner Ausgabe vom 6. Februar 2019 über die Gemeinderatssitzung am 05.02.2019, bei der mit 7:6 Stimmen die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für eine Bausschuttrecyclinganlage in Berenberg beschlossen wurde.

Der SÜDKURIER-Artikel ist online hier veröffentlicht.

Die ausschlaggebende Stimme für den Aufstellungsbeschluss stammte von Bürgermeister Jüppner.

Wir haben uns mal mit dem SÜDKURIER-Artikel beschäftigt, sh. unten.

mühlingen berenberg bauschuttrecycling südkurier
Quelle:
SÜDKURIER vom 06.02.2019
Bildquelle:
Doris Eichkorn

Wortlaut SÜDKURIER

Was wir dazu sagen

“Der Mühlinger Gemeinderat hat mit sieben zu sechs Stimmen für einen Bebauungsplan für Recylinganlage in der Siedlung Berenberg gestimmt. Einwohner haben jedoch die gesammelten Unterschriften für ein Bürgerbegehren gegen die Anlage eingereicht. Die Gemeinde prüft jetzt alle Listen auf Gültigkeit.”

So weit, so gut. Das stimmt so.

“Es ist gleichzeitig eine Niederlage und ein Sieg: Der Mühlinger Gemeinderat hat mit knapper Mehrheit für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für eine Bauschutt-Recyclinganlage gestimmt. Sieben waren dafür, sechs dagegen und ein Rat war befangen. Aber die Unterschriftensammlung von Bürgern gegen das Bauvorhaben war erfolgreich.”

Auch das können wir bestätigen.

Nicht ganz unwichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die ausschlaggebende Stimme für den Aufstellungsbeschluss von Bürgermeister Jüppner stammte.

Der Bürgermeister als “Zünglein an der Waage” sozusagen.

“Auf den Listen stehen 393 Namen. Sind genügend davon gültig, kann der Gemeinderat über die Zulassung des Bürgerbegehrens entscheiden. Das würde zu einem Bürgerentscheid führen, der das Vorhaben kippen könnte. Bürgermeister Manfred Jüppner hatte bereits vor der Abstimmung über den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan angemerkt, wie sich die Unterschriften auswirken könnten.”

Das trifft grundsätzlich zu. Allerdings stellt sich die Beantwortung der Frage nach einem Bürgerbegehren im vorliegenden Fall etwas komplizierter dar, als man nach diesem Bericht vermuten könnte.

Wir haben dieses Thema im Auge und werden exakt so aktiv werden, dass dem bzw. einem Bürgerbegehren von keiner Seite mehr Knüppel zwischen die Beine geworfen werden können.

Denn: Wir rechnen auch insoweit mit allem.

“Die Tagesordnungspunkte zum Areal der alten Ziegelei und die Unterschriftensammlung hatten rund 180 Einwohner aus allen Ortsteilen in das Mühlinger Rathaus gezogen. Nach einer umfangreichen Einführung über die Sachlage gab Jüppner den Bürgern das Wort. Das nutzten die Anwesenden sehr zahlreich.”

Nicht nur Bürgermeister Jüppner führte in die Sachlage ein. Vielmehr wurde vor der Bürgerfragestunde zum wiederholten Mal auch dem Geschäftsführer der Eigentümerin des Grundstücks, Herrn Lämmle, Gelegenheit gegeben, seine Position darzustellen. Diese Gelegenheit nutzte er umfangreich und zog dabei unter anderem Parallelen zwischen den Aktivitäten der Vorhabengegner und den Umtrieben der Nationalsozialisten zwischen 1933 und 1945 (!). Sh. hierzu auch den Kommentar “Merwürdiges und Erschreckendes” eines Besuchers der Veranstaltung. Für uns stellt sich die Frage, ob jemand, der derart respektlos und geschichtsvergessen mit engagierten Mühlinger Bürgern umgeht, für die Gemeinde Mühlingen ein ernstzunehmender Vertragspartner sein kann. Auch hierzu kein Wort im SÜDKURIER-Artikel.

Im Übrigen war es bezeichnenderweise nicht Bürgermeister Jüppner, sondern Herr Lämmle, der die Bürgerfragestunde eröffnete (!).

“Günter Steppacher aus Zoznegg, zum Beispiel, sprach den Verkehr an, der eventuell auf der bisherigen Straße fahren würde. Er erinnerte an die aktuelle Nutzung und die klappernden Läden der Fahrzeuge, die bei Leerfahrten bei ihm auf seinem Grundstück ankommen, wenn die unbefestigte Straße starke Ausschwemmungen habe. Seine Frage: “Wer hütet denn die Straße?” Bürgermeister Manfred Jüppner wies hierbei nochmals explizit auf einen bereits erarbeiteten Entwurf eines Durchführungsvertrages mit der Recyclingfirma hin. In diesem würden die Zu- und Abfahrt vom Gelände und weitere Dinge, wie auch Strafen bei Nichteinhaltung, geregelt. “Er muss über die B 313″, so Jüppner.”

Im Zusammenhang mit dem erwähnten Durchführungsvertrag blieb unklar, ob dem Gemeinderat die aktuell ausgehandelte Fassung des Entwurfes vorliegt.

Vorgesehene Vertragspartei ist die Fa. Lämmle Zoznegg GmbH aus Eberhardzell, also nicht die vorgesehene Betreiberin, Fa. Lämmle Recycling GmbH mit Sitz in Eberhardzell.

In diesem Zusammenhang müsste der Gemeinderat, wenn es zu dem Vorhaben kommt, darauf achten, dass die Fa. Lämmle Recycling GmbH aus Eberhardzell in diesem Vertrag gesamtschuldnerisch mitverpflichtet wird.

Bürgerin hat andere Idee für Areal

Silvia Hummel war ebenfalls gekommen, um ihre Sicht zum Projekt und eine Planungsalternative für den Standort bei der alten Ziegelei darzustellen. Für sie sei das Gebäude, das “wie eine Trutzburg sehr landschaftsprägend”. Es sei ein Industriedenkmal, bei dem sich ein “Abbruch zunächst grundsätzlich verbiete”. Sie verwies auf Nutzungsmöglichkeiten wie die Ansiedlung von Kleingewerbe, Gastronomie oder Wohnraum als Alternative gegen den Abriss des Gebäudes. In Punkto Planung solcher Vorhaben verwies sie auch auf bereits umgesetzte Projekt in städtischem Umfeld mit Mitteln aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR). Für ihre Anregung bekam sie Applaus aus den Reihen der Zuhörer.”

Ja, das war so.

“Ein Bürger aus Zoznegg stellte die Fragen “Was passiert, wenn das Vorhaben nicht kommt? Wenn dieses Gebiet nicht genutzt wird, was machen wir dann?”. Bürgermeister Manfred Jüppner gab die Antwort: Man würde sich dann mit der Verwaltungsgemeinschaft absprechen. Dann würden die Flächen, die der Gemeinde als Gewerbeflächen angelastet werden, rausfallen. “Wenn es rausfliegt, wäre das Gebäude noch da, aber nicht mehr die Freiflächen”, so Jüppner. Eine nüchterne Prognose wäre dann der Zerfall des Gebäudes.”

Das ist so korrekt wiedergegeben.

Allerdings ging die Antwort des Bürgermeisters schlicht und einfach am Thema vorbei.

Derzeit handelt es sich bei dem Grundstück bereits um ein ausgewiesenes Gewerbegebiet. Der Aufstellungsbeschluss sieht vor, einen Teil des Grundstücks als Sondergebiet zu qualifizieren.

Schon jetzt, erst recht aber nach Aufstellung eines Bebauungsplans “Sondergebiet”, fällt oder fliegt nichts raus, ohne dass der Eigentümer umfangreiche Schadensersatzansprüche gegen die Gemeinde geltend machen könnte.

“Es gab auch einige Wortmeldungen von Anwohnern des Ortsteils Berenberg. Unter ihnen war Manfred Schroff, der explizit eine Haltung der Gemeinderäte einforderte. Einige Mitglieder des Gremiums legten dann deutlich ihre Entscheidungsgrundlagen dar. Gemeinderat Markus Traber erinnerte an alle Vorstellungen des Themas in den Sitzungen. Er habe sich die Entscheidung nicht leicht gemacht und die Unterlagen mehrfach durchgelesen. Er habe auch am Vor-Ort-Termin bei einer Recyclinganlage in Friedrichshafen-Fischbach teilgenommen. Er habe auf der Grundlage der Fakten entschieden. Sein Ratskollege Peter Kible sagte dies ebenfalls.”

Was der SÜDKURIER-Artikel nicht erwähnt:

Gemeinderat Markus Traber erklärte ausdrücklich, dass er mit “Ja” stimmen werde, “um einen Bürgerentscheid zu ermöglichen”.

Diese Aussage führte bei den Bürgern zu deutlich hörbarem Unmut.

Was wollte uns Markus Traber damit sagen?

“Ich bin unentschlossen, stimme aber dafür, damit die Bürger entscheiden können”?

Reichlich abenteuerlich, diese Haltung. Wer unentschlossen ist, sollte sich als Gemeinderat korrekterweise der Stimme enthalten und nicht mit einer Ja-Stimme das Geschäft des Grundstückseigentümers betreiben.

Oder wollte er auf diese Weise einfach die Verantwortung auf die Bürger abwälzen? Diese Absicht war zum Scheitern verurteilt, denn für seine gegen eine breite Meinung in der Bevölkerung gerichtete Ja-Stimme trägt ER die Verantwortung, kein anderer.

“Neben dieser sachlichen Ebene habe es aber auch unsachliche Äußerungen gegeben, so Traber: Drohungen von Projektgegnern. Manfred Schilling sagte bei einem späteren Tagesordnungspunkt, er habe sich 25 Jahre als Gemeinderat zum Wohle der Bürger eingesetzt und noch nie solch eine Situation wie in den vergangenen Wochen erlebt.”

Nicht nur Gemeinderat Markus Traber, sondern insbesondere auch Gemeinderat Peter Kible gab in der Sitzung zu verstehen, dass er “bedroht” worden sei. Deshalb habe er sein “Auto heute auch nicht vor dem Rathaus, sondern weiter entfernt geparkt”.

Eines steht fest: Auch in diesem Fall gehen Drohungen gar nicht. Wir kommen auf dieses Thema in einem gesonderten Beitrag zurück.

Die Aussage von Manfred Schilling können wir nur unterstreichen. Die aufgeheizte Stimmung ist darauf zurückzuführen, dass sich nicht nur, aber vor allem natürlich  die betroffenen Bürger von der Gemeindeverwaltung und von Teilen des Gemeinderats verkauft fühlen. Und das, ohne dass die Gemeinde von dem Vorhaben irgendeinen sichtbaren Vorteil haben würde.

“Im Anschluss an die Ratssitzung diskutierten viele Einwohner noch weiter. Antragssteller und Grundstückseigentümer Stefan Lämmle gab respektvoll im Gespräch mit dem SÜDKURIER zu erkennen, dass er seinen Hut vor der sachlichen Diskussion des gesamten Gemeinderates an diesem Abend ziehe.”

Diese Darstellung wird dem tatsächlichen Verlauf der Gemeinderatssitzung nicht ansatzweise gerecht. Sh. hierzu auch unser Fazit weiter unten.

Darüber, wieso der SÜDKURIER hier zum wiederholten Male geradezu willfährige Hofberichterstattung (“respektvoll”!!) für das Vorhaben und Herrn Lämmle betreibt, kann nur bzw. darf spekuliert werden.

“So geht es nun weiter

Die Gemeinde stellt jetzt die Gültigkeit aller eingereichten Listen sicher. “Wir prüfen gerade die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens und machen einen Abgleich mit dem Einwohner-Register. Das wird noch etwas dauern”, sagte Manfred Jüppner am Mittwoch-Mittag auf SÜDKURIER-Nachfrage.

Das schnelle Durchzählen der abgegebenen Listen habe 393 Unterschriften ergeben. “Ungefähr 135 wären nötig gewesen. Es sind also deutlich mehr Unterschriften als das nötige Quorum von sieben Prozent der Wahlberechtigten erreicht”, erklärte Jüppner. Die Gemeinde Mühlingen habe derzeit etwas mehr als 1900 Wahlberechtigte.

Das Thema könnte am 26. Februar auf der Tagesordnung des Gemeinderats stehen. “Ob wir diesen Termin halten können, muss sich zeigen”, so Jüppner weiter. Dies liege an der langen, einzuhaltenden Ladefrist für den Rat. Laut Gemeindeordnung muss ein Bürgerentscheid innerhalb von vier Monaten stattfinden, wenn das Bürgerbegehren für gültig befunden worden ist.”

Was das Bürgerbegehren betrifft, gehen wir auch mit diesen Äußerungen des Bürgermeisters sehr vorsichtig um.

Die Gemeinde und der Grundstückseigentümer dürfen sich sicher sein, dass es ein formell korrektes Bürgerbegehren geben wird. 

Ob die vor der Beschlussfassung vom 05.02.2019 eingereichten Unterschriften den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, wird von uns derzeit noch geprüft.

Fazit

Der SÜDKURIER-Artikel gibt den tatsächlichen Verlauf der Sitzung vom 5. Februar 2019 leider nur unvollständig wieder.

Dass in der Sitzung die anwesenden Bürger gegenüber dem Bürgermeister, Teilen des Gemeinderats und Herrn Lämmle deutlich ihren Unmut äußerten, erfährt der SÜDKURIER-Leser nicht.

  • Das fing schon mit Kleinigkeiten an, indem der Bürgermeister einer Bitte, seine Präsentation nochmal zu öffnen, nur sichtbar widerwillig nachkam.
  • Die schlichte Frage , wer denn Eigentümer des Grundstücks sei (Fa. Lämmle Zoznegg GmbH oder Fa. Lämmle Recycling GmbH ?) quittierte Herr Lämmle mit einem “Vortrag” über “wirtschaftliches Eigentum” und der Behauptung, er würde die Frage nicht verstehen, statt einfach zu sagen, dass die Fa. Lämmle Zoznegg im Grundbuch eingetragen ist.
  • Die Frage, wieso dann die Fa. Recycling GmbH und nicht die Grundstückseigentümerin Antragstellerin sei, beantwortete Bürgermeister Jüppner – unzutreffend – dahingehend, dass “jeder” einen Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans stellen könne.
  • Die begründete Anregung, in den vorliegenden Vertragsentwurf (bislang nur mit der Fa. Lämmle Zoznegg GmbH vorgesehen) auch die Fa. Lämmle Recycling GmbH (als vorgesehene Betreiberin der Anlage) gesamtschuldnerisch einzubinden, wurde durch den Bürgermeister und Herrn Lämmle mit dem (sinngemäß) Spruch “das ist doch dasselbe”  abgetan. Üblicherweise werden derartige Verträge aber zwischen Gemeinde, Grundstückseigentümer (hier: Lämmle Zoznegg GmbH) und Betreiber geschlossen. Nur auf diese Weise werden Vertragsverstöße beim Betreiben der Anlage greifbar. Unverständlich bleibt daher, wieso (nur) die Lämmle Zoznegg GmbH als Vertragspartner vorgesehen ist.  Bleibt die Frage, welches Spiel hier getrieben wird.
  • Ein Berenberger Bürger berichtete in der Bürgerfragestunde über Einzelgespräche mit zwei Gemeinderäten, die schließlich für das Vorhaben stimmten. Beide Gemeinderäte hätten ihm gesagt, dass sie auch gegen das Vorhaben wären, wenn sie wie er in unmittelbarer Nachbarschaft wohnen würden. Hierüber zeigte sich der Berenberger Bürger äußerst befremdet. Der hl. St. Florian lässt grüßen. Auch hierüber steht im SÜDKURIER-Artikel nichts.
  • Herr Lämmle hat sich, glaubt man dem SÜDKURIER-Bericht, “respektvoll” geäußert. Tatsächlich hat er sich mehrfach mit unkontrollierten Entgleisungen disqualifiziert: Anlässlich des Ortstermins in Fischbach bezichtigte er einen Mühlinger Bürger, der offenbar zu unangenehme Fragen stellte, ein “AfD-ler” zu sein. In der Sitzung vom 05.02.2019 zog er Paralellen zwischen den Vorhabengegnern und den Umtrieben/Untaten der Nationalsozialisten zwischen 1933 und 1945. Beide Male war der Bürgermeister anwesend und regte sich nicht. Beide Male war die Pressevertreterin anwesend und berichtete hierüber nicht. Stattdessen bezeichnet sie Herrn Lämmles Äußerungen in anderem Zusammenhang als “respektvoll”. Objektive Berichterstattung geht anders. Und wer derartige Hofberichterstattung betreibt, muss sich fragen lassen, was ihn/sie dazu bewegt.

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