Lärmentwicklung – Ein Beispiel

Im Video rechts ist eine Bauschuttrecycling-Anlage im Betrieb zu sehen.

Das Video wurde am 28.01.2019 spontan aufgenommen am Rande eines weitläufig gestalteten Betriebs weit außerhalb der Gemeinde Steißlingen.

Anmerkung:

Die Gemeinde Steißlingen wusste also ganz offensichtlich, wo solche Anlagen hingehören. Sie hat mit viel Umsicht ein Sondergebiet ausgewiesen, das weit außerhalb des Ortskerns und der gemeindlichen Wohnbebauung angesiedelt wurde.

Umso unverständlicher, das sich die Gemeinde Mühlingen ernsthaft damit beschäftigt, eine derartige Anlage in unmittelbarer Nachbarschaft zur Wohnbebauung in Berenberg zu platzieren, ohne Rücksicht auf die berechtigten Interessen der Bewohner von Berenberg und des ebenfalls betroffenen Ortsteils Zoznegg.

Unverständlich ist dieses Vorgehen auch vor dem Hintergrund, dass beim Bahnhof Schwackenreute extra ein Sondergebiet für solche Zwecke ausgewiesen wurde und dort die Möglichkeit bestehen würde, eine solche Anlage zu installieren. 

Warum verweist man den Grundstückseigentümer also nicht auf diese Möglichkeit ? Dass man den Anwohnern von Berenberg und Zoznegg stattdessen eine solche Anlage in unmittelbarer Nachbarschaft zumuten möchte, kann bestenfalls Kopfschütteln hervorrufen.

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